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   VGH Hessen, 04.11.1993 - TK 1942/93   

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https://dejure.org/1993,4148
VGH Hessen, 04.11.1993 - TK 1942/93 (https://dejure.org/1993,4148)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.11.1993 - TK 1942/93 (https://dejure.org/1993,4148)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. November 1993 - TK 1942/93 (https://dejure.org/1993,4148)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 68 Abs 2 BPersVG, § 72 Abs 1 BPersVG, § 79 Abs 1 BPersVG
    Mitteilung von Sozialdaten an den Personalrat vor verhaltensbedingter Kündigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPersVG §§ 68 Abs. 2, 72 Abs. 1, 79 Abs. 1
    Verhaltensbedingte Kündigung: Umfang der Sozialdaten, die der Personalvertretung mitzuteilen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1994, 789
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87

    Unzulässigkeit der Speicherung von Personaldaten durch den Personalrat

    Auszug aus VGH Hessen, 04.11.1993 - TK 1942/93
    Art und Umfang hat sich also an dem Maßstab der Erforderlichkeit zu orientieren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. September 1990 - 6 P 28.87 - NJW 1991, 375 = PersV 1991, 83).

    Ergeben sich derartige Beschränkungen eines Informationsrechts nicht aus dem Gesetz selbst, dann ist es jedenfalls in diesem Sinne auszulegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. September 1990 - 6 P 28/87 - NJW 1991, 375 = PersV 1991, 83).

  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines

    Auszug aus VGH Hessen, 04.11.1993 - TK 1942/93
    Diese Auffassung teilt offensichtlich auch das Bundesarbeitsgericht, wenn es in einem Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - Juris DOKNR 479 1680 unter Nr. 3 a.aa ausführt, da kein konkreter Bezug zwischen dem Kündigungsgrund und den ausschließlich dem Lebensbereich des Klägers zuzurechnenden Unterhaltspflichten bestehe, sei es unschädlich, daß der Personalvertretung die Unterhaltspflichten des Klägers nicht mitgeteilt worden seien; sie "könnten allenfalls dann für die Interessenabwägung von Bedeutung sein, wenn das bestimmende Motiv für das Verhalten des Klägers bzw. bei einem personenbedingten Grund für seine Persönlichkeitsstruktur mit den Unterhaltspflichten in Zusammenhang stünde.".
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VGH Hessen, 04.11.1993 - TK 1942/93
    Grundsätzlich umfaßt das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz - GG - geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und über die weitere Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE 65, 1 (43), Beschluß vom 24. Juli 1990 - 1 BvR 1244/87 - DVBl. 1990, 1041).
  • BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87

    Kein Auskunftsanspruch des Personalrats über Schwangerschaften ohne Zustimmung

    Auszug aus VGH Hessen, 04.11.1993 - TK 1942/93
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet dabei, um so strengere Anforderungen hinsichtlich der Erforderlichkeit zu stellen, je stärker Sozialdaten die persönliche Sphäre des Beschäftigten berühren (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. August 1990 - 6 P 30.87 - GVBl. 1991, 107).
  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

    Auszug aus VGH Hessen, 04.11.1993 - TK 1942/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist "vom Arbeitgeber gerade nicht zu verlangen ......, alle objektiv in Betracht kommenden Umstände mitzuteilen, sondern nur die Erwägungen, die er subjektiv angestellt hat" (BAG, Urteil vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 - NJW 84, 2374 (2376 linke Spalte oben)).
  • BVerfG, 24.07.1990 - 1 BvR 1244/87

    Entfallen der Beschwer bei Verzicht der Verwaltungsbehörde auf

    Auszug aus VGH Hessen, 04.11.1993 - TK 1942/93
    Grundsätzlich umfaßt das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz - GG - geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht die Befugnis des Einzelnen, über die Preisgabe und über die weitere Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1992 - 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE 65, 1 (43), Beschluß vom 24. Juli 1990 - 1 BvR 1244/87 - DVBl. 1990, 1041).
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